Re: Wer muss Solidaritätszuschlag zahlen?
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von starworker » Sa 5. Mai 2012, 16:27
Solidaritätszuschlag (Soli)
Der Solidaritätszuschlag wird im gesamten Deutschland erhoben. Sowohl Ost- als auch Westdeutsche zahlen diese Abgabe.
Der Solidaritätszuschlags wurde 1991 eingeführt. 1993 und 1994 wurde er ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Zunächst war der Sinn und Zweck die Kostendeckung der Deutschen Einheit. Außerdem dient der Solidaritätszuschlag aber zur Finanzierung für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und als Unterstützung der ärmeren europäischen Länder.
Der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist eine Ergänzungsabgabe zur Lohn- bzw. Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht nur dem Bund zu. Das regelnde Gesetz ist das Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG).
Die Höhe des des Solidaritätszuschlags variiert. Derzeit beträgt die Abgabe 5,5 Prozent der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Er wird erst aber einer bestimmten Höhe der Einkommensteuer erhoben, und zwar wenn in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI die Einkommensteuer über 81 € und in der Steuerklasse III über 162 € monatlich liegt..
Der Solidaritätszuschlag wird umgangssprachlich auch "Soli" genannt.