Jobcenter - private Krankenversicherung PKK
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- Registriert:Mo 19. Mär 2012, 20:37
Ich bin kurz davor, mich beim Jobcenter zu melden und ergänzende Leistungen zu beantragen. Nun bin ich aber privat krankenversichert in einer PKK. Mir stellt sich die Frage, ob das Jobcenter die private Krankenversicherung ganz oder teilweise oder überhaupt nicht zahlt. Vielleicht hat ja jemand Informationen bezüglich privater Krankenversicherung und Zahlungen vom Jobcenter?
- Beiträge:5
- Registriert:Mo 19. Aug 2002, 06:26
Hartz IV - private Krankenversicherung PKV
Wenn Du Hartz IV erhälst wird deine private Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen.
Hartz-IV Hilfe Empfänger, die privat krankenversichert sind, waren früher benachteiligt. Das Jobcenter übernahm die Krankenversicherungsbeiträge für die private Krankenversicherung (PKV) nur teilweise. Den restlichen Betrag musste der privat krankenversicherte aus eigener Tasche bezahlen. Das regelte das das Versicherungsaufsichtsgesetz, nach dem ein Betrag von mindestens 155 Euro vom Leistungsempfänger selbst getragen werden muss. Diese Regelung wurde 2009 durch ein Urteil vom Sozialgericht Gelsenkirchen beendet (Aktenzeichen S 31 AS 174/09). Demnach haben Leistungsempfänger Anspruch auf die Übernahme des gesamten Versicherungsbeitrages zur privaten Krankenversicherung.
Laut der Richter sei die bisherige Regelung und Vorgehensweise der Jobcenter eine "systemwidrige Belastung", welche den Gleichheitsgrundsatz verletze.
Demzufolge haben Leistungs-Empfänger von Hartz-IV grundsätzlich Anspruch darauf, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung komplett vom Jobcenter übernommen werden.
Hartz-IV Hilfe Empfänger, die privat krankenversichert sind, waren früher benachteiligt. Das Jobcenter übernahm die Krankenversicherungsbeiträge für die private Krankenversicherung (PKV) nur teilweise. Den restlichen Betrag musste der privat krankenversicherte aus eigener Tasche bezahlen. Das regelte das das Versicherungsaufsichtsgesetz, nach dem ein Betrag von mindestens 155 Euro vom Leistungsempfänger selbst getragen werden muss. Diese Regelung wurde 2009 durch ein Urteil vom Sozialgericht Gelsenkirchen beendet (Aktenzeichen S 31 AS 174/09). Demnach haben Leistungsempfänger Anspruch auf die Übernahme des gesamten Versicherungsbeitrages zur privaten Krankenversicherung.
Laut der Richter sei die bisherige Regelung und Vorgehensweise der Jobcenter eine "systemwidrige Belastung", welche den Gleichheitsgrundsatz verletze.
Demzufolge haben Leistungs-Empfänger von Hartz-IV grundsätzlich Anspruch darauf, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung komplett vom Jobcenter übernommen werden.
- Beiträge:2
- Registriert:Mo 19. Mär 2012, 20:37
Jobcenter - private Krankenversicherung PKK
Und das funktioniert problemlos? das Jobcenter hat nun keine Möglichkeit die komplette Zahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung abzulehnen?
- Beiträge:21
- Registriert:Fr 23. Dez 2011, 12:47
- Wohnort:Werder
Jobcenter zahlt private Krankenversicherung - PKV
Das Jobcenter muss die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlen. Natürlich immer vorausgesetzt, das Dein Anspruch auf Hartz 4 auch berechtigt ist. Wenn Du einen Anspruch hast, übernimmt das Jobcenter auch die Beiträge zur PKV.
- Beiträge:3
- Registriert:Mi 18. Apr 2012, 19:53
Re: Jobcenter - private Krankenversicherung PKK
UweM hat Recht! 

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