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Bei Rechnung Webdesign zahlt Kunde in KSK

Verfasst: Fr 19. Jul 2013, 19:34
von Fl0riaN
Vorab, ich bin selbstständiger Webseiten- und Datenbankprogrammierer und erstelle in dem Zusammenhang auch Designs für meine Webseiten. Nun ist es schon einige Male vorgekommen, dass meine Kunden eine Abgabe in die KSK, also Künstlersozialkasse zahlen mussten, obwohl ich gar nicht in der Künstlersozialkasse bin. Ist das so richtig? Schließlich profitiere ich gar nicht von der KSK und erhalte ja keinerlei Unterstützung.

Künstlersozialkasse kassiert

Verfasst: Sa 20. Jul 2013, 14:07
von Kentesei
Die Künstlersozialkasse kassiert ja vom Kunden dafür, dass er künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt. Soweit ich weiß, muss er das regelmäßig tun, um zur Zahlung einer Abgabe an die KSK verpflichtet zu sein.

Möchtest du deinem Kunden helfen, solltest du deine Rechnungslegung überdenken. Stell die Rechnung für Webseitenerstellung und Datenbankprogrammierung aus und lass das Design weg. Den Schwerpunkt sollte ohnehin die Programmierung, bzw das Schreiben von Code bilden. Handelt es sich natürlich um das reine erstellen von Designs, kann man das schlecht als Programmierung ausgeben. Aber das sollte meist ehr nicht der Fall sein. Es ist also immer eine Frage wie man was auslegt. Wenn man eine Webseite komplett erstellt und dabei einem Header und Buttons bestimmte Farben zuweist, muss man das nicht unbedingt als künstlerisch oder Design schaffend ansehen. Und man muss es meiner Ansicht nach auch nicht extra Betonen in der Rechnung.

Design als Begriff in der Rechnung vermeiden

Verfasst: Sa 7. Dez 2013, 15:09
von Noga1981
Auch meiner Meinung nach solltest du den Begriff Design in der Rechnung vermeiden. Gib als Leistung an:

- Programmieren einer Webseite

und fertig. Nichts Design, nichts künstlerisch. Dann sollte die KSK deine Kunden auch in Ruhe lassen.