Abofalle Musicstar.de
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- Registriert:Fr 24. Apr 2009, 17:09
Hallo,
ich fühle mich von musicstar.de, einem Musik-Download-Portal, betrogen. Ich hatte einen Gutschein, den ich für einige Songs eingelöst habe. Plötzlich erhielt ich trotzdem eine Rechnung, weil ich angeblich eine Flatrate gebucht habe, also ein Abo bei Musicstar.de abgeschlossen haben soll, für die ich nun monatlich zahlen soll. Ich hatte nie vor eine Flatrate zu buchen. Ich wollte keine Flatrate für monatlichen Musikdownload und konnte auch kein Abo erkennen. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein verstecktes Abo. Wie soll ich nun verhalten? Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen? Aber der Anwalt kostet mich auch wieder Geld, oder?
ich fühle mich von musicstar.de, einem Musik-Download-Portal, betrogen. Ich hatte einen Gutschein, den ich für einige Songs eingelöst habe. Plötzlich erhielt ich trotzdem eine Rechnung, weil ich angeblich eine Flatrate gebucht habe, also ein Abo bei Musicstar.de abgeschlossen haben soll, für die ich nun monatlich zahlen soll. Ich hatte nie vor eine Flatrate zu buchen. Ich wollte keine Flatrate für monatlichen Musikdownload und konnte auch kein Abo erkennen. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein verstecktes Abo. Wie soll ich nun verhalten? Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen? Aber der Anwalt kostet mich auch wieder Geld, oder?
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- Registriert:Do 11. Dez 2008, 09:10
Meiner Meinung nach ist das, was Musicstar.de da macht Abzocke. Ich bin ebenfalls in diese Abofalle getappt. Es war mir nicht klar, dass ich ein Abo abschließe. Später erhielt ich eine Rechnung wonach ich 20,10 Euro monatlich zahlen soll. Ich habe versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen, was aber nicht möglich ist. bei musicstar.de geht niemand ans Telefon. Ich hatte ebenfalls einen Gutschein eingelöst. Wer das tut und seine persönlichen Daten eingibt, schließt ohne dass er es sehen kann ein Abo ab. Ich zahle jedenfalls den Betrag nicht und werde auch auf Mahnungen von musicstar.de nicht reagieren. Ich habe der Forderung schriftlich
widersprochen. Nun werde ich erst reagieren, falls ein Mahnbescheid kommt. Dem werde ich ebenfalls widersprechen. Dann kann musicstar vor Gericht klären, ob seine Ansprüche gegen mich gerechtfertigt sind. Ich bin sicher die werden nicht vor Gericht gehen. Und wenn, dann nehme ich mir eben einen Anwalt.
widersprochen. Nun werde ich erst reagieren, falls ein Mahnbescheid kommt. Dem werde ich ebenfalls widersprechen. Dann kann musicstar vor Gericht klären, ob seine Ansprüche gegen mich gerechtfertigt sind. Ich bin sicher die werden nicht vor Gericht gehen. Und wenn, dann nehme ich mir eben einen Anwalt.
- Beiträge:5
- Registriert:Do 11. Dez 2008, 09:12
Da seid Ihr nicht alleine. Mir ging es auch so. Ich habe ebenfalls unwissentlich ein Abo abgeschlossen, indem ich einen Gutschein einlöste. Die Gutscheine liegen bei verschiedenen Supermarkt Produkten dabei. Ich habe leider schon die Rechnung bezahlt, nachdem ich eine Mahnung von Musicstar bekommen habe. Ob ich den Betrag zurückfordern kann?
- Beiträge:3
- Registriert:Do 17. Sep 2009, 20:15
Auch ich habe die Rechnung bezahlt, weil ich Angst hatte, das es durch Mahn- und Vollstreckungskosten immer teurer wird. Ich hatte schon eine Mahnung von Musicstar erhalten. Hat man wenn man bei musicstar.de schon bezahlt hat eine Chance sein geld zurück zu erhalten?
- Moderator
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- Registriert:Fr 7. Aug 2009, 17:31
Ich habe das erst eben gelesen. An anderer Stelle habe ich von musicstar.de und was die machen gelesen. Ich denke man sollte nicht zahlen, wenn man ohne es zu wissen ein Abo abgeschlossen hat, also wenn es sich um ein verstecktes Abo handelt. Ähnliches gibt es auch unter verstecktes Abo zu lesen.
Ich denke, wenn man schon gezahlt hat, ist es kaum möglich sein Geld zurückzufordern. Man kann es natürlich zurückfordern, aber wahrscheinlich wird man keinen Erfolg haben. Denn soweit ich weiß, erkennt man mit der Zahlung des geforderten Betrages, die Rechtmäßigkeit der Forderung an. Auch sollte man den angeblichen Vertrag nicht kündigen, weil eine Kündigung auch als Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Vertrages verstanden werden kann. Besser ist es, der Forderung zu widersprechen mit der Begründung, dass man niemals wissentlich ein Abo abgeschlossen hat. Allerdings bin ich kein Jurist, also fragt da besser einen Anwalt.
Ich denke, wenn man schon gezahlt hat, ist es kaum möglich sein Geld zurückzufordern. Man kann es natürlich zurückfordern, aber wahrscheinlich wird man keinen Erfolg haben. Denn soweit ich weiß, erkennt man mit der Zahlung des geforderten Betrages, die Rechtmäßigkeit der Forderung an. Auch sollte man den angeblichen Vertrag nicht kündigen, weil eine Kündigung auch als Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Vertrages verstanden werden kann. Besser ist es, der Forderung zu widersprechen mit der Begründung, dass man niemals wissentlich ein Abo abgeschlossen hat. Allerdings bin ich kein Jurist, also fragt da besser einen Anwalt.
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- Beiträge:2
- Registriert:Mo 20. Sep 2010, 16:01
Meiner Meinung nach ist Musicstar.de absolut unseriös. Das ist eine ganz miese Masche... überall werden die Gutscheine verteilt, mit denen man sich angeblich kostenlos Musik downloaden kann. Wenn man sich dann registriert, was nötig ist, um die Gutscheine einlösen zu können, hat man ohne sich dessen bewusst sein zu können eine Flatrate für monatlich 20 Euro an der Backe. Ich hoffe, dass sich ein Anwalt mal dieser unseriösen Firma annimmt.
- Beiträge:3
- Registriert:Di 17. Mai 2011, 23:26
Die Gutscheine waren unter anderem bei folgenden Produkten dabei: Ritter Sport, Müller Milch, Melitta, Trumpf Schokolade, Becks Bier, Wagner Tiefkühlkost und viele mehr.
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- Registriert:Di 17. Mai 2011, 23:55
- Wohnort:München
Ich bin auch ein Geschädigter dieser Gutschein Abzocke. Gestern kam der Fall übrigens in Sat 1 bei Akte 20.11 ausführlich zur Sprache. Laut Akte 20.11 haben sich die meisten Lebensmittelfirmen, welche die Gutscheine mit ihren Produkten unters Volk gebracht haben von Musicstar.de distanziert. Sie seien ebenfalls hinters Licht geführt worden bzw hat die musicstar GmbH ihre Webseite nach Start der Gutschein-Kampagne nachträglich geändert. Die wussten also nichts von den Machenschaften.
PS: Wenn man sich einen Anwalt sucht, was für einen Anwalt sollte man da suchen? Ein Anwalt für Vertragsrecht? Wie findet man einen guten Anwalt?
PS: Wenn man sich einen Anwalt sucht, was für einen Anwalt sollte man da suchen? Ein Anwalt für Vertragsrecht? Wie findet man einen guten Anwalt?
- Beiträge:3
- Registriert:Di 17. Mai 2011, 23:26
Ja, ich habe eben die Wiederholung von Akte 20.11 gesehen. Endlich passiert mal was gegen diese Abzocker. Damit dürfte es mit der Musicstar.de Abofalle und der Musicstar GmBH bald vorbei sein, hoffe ich.
- Beiträge:37
- Registriert:Mo 8. Dez 2008, 11:36
Grundsätzlich rate ich jedem solche Forderungen wie die von Musicstar nicht zu bezahlen. Wenn nicht klar ersichtlich ist, dass man ein Abo abschließt, ist der Vertrag nicht rechtmäßig. Man kann der Forderung schriftlich widersprechen. Wenn man die Rechtmäßigkeit nicht anerkennt, sollte man natürlich auch nicht zahlen. Hat man nämlich gezahlt, ist dies normalerweise ein Zeichen dafür, das man die Rechtmäßigkeit der Forderung anerkennt, wie ja auch schon gesagt wurde. Wer Zweifel hat und wer sich lieber professionellen Rat holen möchte, sollte sich in solchen Fällen von einem Anwalt beraten lassen. Auf jeden Fall gibt es keinen Grund in Panik zu verfallen.
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