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Selbstständig Kleingewerbe
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Autor:  Lars [ 18. Mär 2009 16:35 ]
Betreff des Beitrags:  Selbstständig Kleingewerbe

Bis zu welcher Grenze gilt ein Gewerbe als Kleingewerbe? Darf man mit einem Kleingewerbe Angestellte haben? Also kann ich Mitarbeiter einstellen, wenn ich nur ein Kleingewerbe habe?

Autor:  Bachmann [ 18. Mär 2009 17:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

Bis zu einem Jahresumsatz von 17500 Euro kannst Du die Kleinunternehmerregelung für Dich in Anspruch nehmen. Das heißt, Du kannst Dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das musst Du aber nicht, Du kannst auch mit einem Umsatz unter 17500 Euro freiwillig umsatzsteuerpflichtig sein.

Unabhängig davon kannst Du auch Mitarbeiter einstellen.

Autor:  Puschel [ 1. Apr 2009 09:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

Woher weiß ich, ob es für mich besser ist mich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen oder nicht.

Autor:  Diana [ 7. Apr 2009 09:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

Was mache ich, wenn ich noch nicht weiss, ob ich unter den 17.500 Euro Jahresumsatz bleibe im ersten Jahr? Da kann man sich doch nicht sicher sein.

Autor:  Bachmann [ 7. Apr 2009 09:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

@Puschel: Das musst du anhand der Ausgaben entscheiden, die Du für Dein Gewerbe tätigst, Einkäufe, wie Maschinen, Materialien usw., also nach der Vorsteuer, die Du dabei bezahlst. Wenn Du viel Vorsteuer zahlst, kann es sinnvoll sein, auf die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verzichten, Da Du ja die gezahlte Vorsteuer von der von Dir an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer abziehen kannst. Wenn Du beispielsweise mehr Vorsteuer bei Deinen Einkäufen gezahlt hast, als Du durch Deinen erzielten Umsatz abführen musst, bekämst Du noch was wieder. Wenn Du aber nichts oder wenig einkaufst, hast Du auch nichts abzuziehen und die Umsatzsteuerbefreiung dürfte das sinnvollste für dich sein.

@Diana: Das kann natürlich niemand genau vorher sehen. Das musst Du so realistisch Du kannst einschätzen. Wenn Du beispielsweise meinst, das Dein Umsatz im ersten Jahr bei ca. 12.000 Euro liegen wird, Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann aber doch 19.000,- Euro Umsatz machst, dann ist das halt so... Die Kleinunternehmer-Regelung wird nicht nachträglich rückgängig gemacht.

Autor:  Diana [ 7. Apr 2009 10:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

Danke für die schnelle Antwort, die mir eine große Hilfe ist.

Autor:  freddyflopp [ 6. Sep 2009 13:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

wenn ich ein kleingewerbe habe und rechnungen schreibe ohne ausgewiesene umsatzsteuer,
wie verhällt es sich denn dann wenn ich eine rechnung an eine firma schreibe:
- wie kann diese firma meine rechnung beim finanzamt einbringen?

im voraus vielen Dank für die antwort
mfg freddy

Autor:  Peterle [ 16. Sep 2009 06:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Selbstständig Kleingewerbe

Auf Deinen Rechnungen musst Du angeben, dass Du gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausweist.

Der Rechnungsempfänger nimmt den Rechnungsbetrag ganz normal auf die Kostenseite. Nur Vorsteuer kann er nicht abziehen, da er ja keine an Dich gezahlt hat.

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