Zur Eigentumsfrage: Entferntes Zahngold muss natürlich von Zahnarzt dem Patienten übergeben werden. Das Zahngold ist Eigentum des Patienten und dieser hat einen Anspruch darauf. Der Zahnarzt ist verpflichtet das Zahngold dem Patienten auszuhändigen. Der Patient kann das Zahngold dann verkaufen.
Zur Zusammensetzung: Zahngold entspricht etwa 585er Gold also hat ca. 14 Karat. Das heißt, der Goldgehalt liegt bei etwa 58 bis 62%. Der Rest sind andere Metalle, die die Eigenschaften für den Zweck verbessern.
Der Wert von Zahngold: Entsprechend dem Feingoldgehalt von Zahngold, ist auch der Preis, den man mit Zahngold erzielen kann. Als Anhaltspunkt kann man Preis für Feingold im Internet suchen und dann von verschiedenen Goldankäufer (Scheideanstalten, Juweliergeschäfte, Edelmetallhändler etc.) Angebote einholen.
Interessantes zu Zahngold findet man auch auf
Zahngold, wo man ebenfalls Infos über Goldgehalt von Zahngold usw.
PS: Du solltest unbedingt Deinen Zahnarzt auffordern, Dir das entfernte Zahngold auszuhändigen. Das muss er tun.