MarcKu hat geschrieben:
...was abhängig ist von den jährlich zu erwartenden Einnahmen (1. Jahr max. 17500, 2. Jahr 55 000) und deiner Kundschaft abhängig ist. Sind das nämlich Privatleute musst du die Mehrwertsteuer abführen!
Um das nur klarzustellen und Missverständnissen vorzubeugen:
- Wenn der zu erwartende Umsatz im kommenden Jahr 17.500 € und im folgenden Jahr 55.000 € nicht übersteigt kann man die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen. Das setzt sich Jahr für Jahr fort. Man muss also jedes Jahr erneut entscheiden, ob voraussichtlich im kommenden Jahr 17.500 € und im folgenden Jahr 55.000 € nicht überschritten werden.
- Die Kundschaft spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass wenn man sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, auch keine Umsatzsteuer von seinen Kunden einnehmen darf, was ja auch logisch ist. Demzufolge darf zum einen auf der Rechnung auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und es muss dieser Umstand auch vermerkt sein. Also es muss darauf hingewiesen werden, das nach §19 UstG keine Umsatzsteuer enthalten ist.