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  Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 18.03.2009, 15:35 

Registriert: 08.12.2008, 12:12
Beiträge: 3
Bis zu welcher Grenze gilt ein Gewerbe als Kleingewerbe? Darf man mit einem Kleingewerbe Angestellte haben? Also kann ich Mitarbeiter einstellen, wenn ich nur ein Kleingewerbe habe?


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BeitragVerfasst: 31.03.2011 06:35 

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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 18.03.2009, 16:07 

Registriert: 11.12.2008, 08:44
Beiträge: 6
Bis zu einem Jahresumsatz von 17500 Euro kannst Du die Kleinunternehmerregelung für Dich in Anspruch nehmen. Das heißt, Du kannst Dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das musst Du aber nicht, Du kannst auch mit einem Umsatz unter 17500 Euro freiwillig umsatzsteuerpflichtig sein.

Unabhängig davon kannst Du auch Mitarbeiter einstellen.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 01.04.2009, 08:59 

Registriert: 09.12.2008, 08:43
Beiträge: 4
Woher weiß ich, ob es für mich besser ist mich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen oder nicht.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 07.04.2009, 08:06 
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Registriert: 08.12.2008, 11:34
Beiträge: 13
Was mache ich, wenn ich noch nicht weiss, ob ich unter den 17.500 Euro Jahresumsatz bleibe im ersten Jahr? Da kann man sich doch nicht sicher sein.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 07.04.2009, 08:53 

Registriert: 11.12.2008, 08:44
Beiträge: 6
@Puschel: Das musst du anhand der Ausgaben entscheiden, die Du für Dein Gewerbe tätigst, Einkäufe, wie Maschinen, Materialien usw., also nach der Vorsteuer, die Du dabei bezahlst. Wenn Du viel Vorsteuer zahlst, kann es sinnvoll sein, auf die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verzichten, Da Du ja die gezahlte Vorsteuer von der von Dir an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer abziehen kannst. Wenn Du beispielsweise mehr Vorsteuer bei Deinen Einkäufen gezahlt hast, als Du durch Deinen erzielten Umsatz abführen musst, bekämst Du noch was wieder. Wenn Du aber nichts oder wenig einkaufst, hast Du auch nichts abzuziehen und die Umsatzsteuerbefreiung dürfte das sinnvollste für dich sein.

@Diana: Das kann natürlich niemand genau vorher sehen. Das musst Du so realistisch Du kannst einschätzen. Wenn Du beispielsweise meinst, das Dein Umsatz im ersten Jahr bei ca. 12.000 Euro liegen wird, Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann aber doch 19.000,- Euro Umsatz machst, dann ist das halt so... Die Kleinunternehmer-Regelung wird nicht nachträglich rückgängig gemacht.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 07.04.2009, 09:05 
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Registriert: 08.12.2008, 11:34
Beiträge: 13
Danke für die schnelle Antwort, die mir eine große Hilfe ist.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 06.09.2009, 12:44 

Registriert: 06.09.2009, 12:34
Beiträge: 1
wenn ich ein kleingewerbe habe und rechnungen schreibe ohne ausgewiesene umsatzsteuer,
wie verhällt es sich denn dann wenn ich eine rechnung an eine firma schreibe:
- wie kann diese firma meine rechnung beim finanzamt einbringen?

im voraus vielen Dank für die antwort
mfg freddy


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 16.09.2009, 05:01 

Registriert: 11.12.2008, 09:17
Beiträge: 4
Auf Deinen Rechnungen musst Du angeben, dass Du gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausweist.

Der Rechnungsempfänger nimmt den Rechnungsbetrag ganz normal auf die Kostenseite. Nur Vorsteuer kann er nicht abziehen, da er ja keine an Dich gezahlt hat.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 31.10.2010, 19:21 

Registriert: 29.10.2010, 17:25
Beiträge: 4
Aber wie kann man denn wissen, ob man weniger oder mehr als 17.500 Euro Umsatz macht? Das weiß man doch erst hinterher.


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  Re: Selbstständig Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 31.10.2010, 19:32 

Registriert: 28.10.2010, 13:03
Beiträge: 6
@dieter: Lies doch mal einige Beiträge über Deinem. Die Frage von Diana und die Antwort von Bachmann.


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BeitragVerfasst: 31.03.2011 06:35 

Registriert: 08.12.2008 12:34
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