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  Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 16.04.2010, 22:23 

Registriert: 16.04.2010, 22:02
Beiträge: 2
Hallo zusammen
Ich bin in einer festen Arbeitsplatz in Vollkontischicht, da ich noch Junggeselle bin und viel Freizeit für mich bleibt möchte ich einen Kleingewerbe anmelden!?
Was soll ich beachten und in welche Behörden muss ich anmelden?
Der Kleingewebe ist der Verkauf der Lederware(Taschen, Schuhe,Gürtel....) im Internet (mit eigene Homepage) und 2-4 mal im Jahr in besondere Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte zum Beispiel, Trödelmärkte)..
Die Lederware wird in Ausland gekauft und hier in Europa Einzelteile in Internet(Eigene Homepage) und...verkauft?
Was soll ich beachten beim anmelden der Kleingewerbe und was für Steuer muss ich zahlen?
Ich bin dankbar über jeden Rat:
Danke


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BeitragVerfasst: 31.03.2011 06:35 

Registriert: 08.12.2008 12:34
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  Re: Kleingewerbe
BeitragVerfasst: 17.04.2010, 11:14 

Registriert: 11.12.2008, 08:44
Beiträge: 6
Was bedeutet Vollkontischicht? Meinst Du damit Vollzeit?

Du solltest sicherheitshalber die Zustimmung von Deinem Arbeitgeber einholen. Dieser könnte ja etwas dagegen haben, das Du neben Deinem Arbeitsverhältnis ein Gewerbe betreibst.

Das Gewerbe meldest Du beim zuständigen Gewerbeamt an. Dort gibt es entsprechende Anmeldeformulare. Zur Gewerbeanmeldung musst Du Deinen Personalausweis bzw. Pass und ca. 20 bis 30 Euro mitnehmen. Anschliessend meldest Du Dich bei Deinem zuständigen Finanzamt an.

Du kannst bis zu einem Jahresumsatz von 17500 Euro die Kleinunternehmerregelung für Dich in Anspruch nehmen. Das heißt, Du kannst Dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das musst Du aber nicht, Du kannst auch mit einem Umsatz unter 17500 Euro freiwillig umsatzsteuerpflichtig sein. Letzteres würde zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man durch Investitionen viel Umsatzsteuer zahlt. Denn wenn man die Kleinunternehmer in Anspruch nimmt, ist man auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung musst Du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darfst dementsprechend auch keine ausweisen, also auf der Rechnung aufführen und musst auf deinen Rechnungen darauf hinweisen, dass Du nach §19 (1) UStG keine Umsatzsteuer aufführst.

Vorab solltest Du Dich über Einfuhrzoll und Bestimmungen zur Einfuhr von Waren aus dem Ausland informieren.

Wenn Du umsatzsteuerbefreit bist, hast Du ansonsten ganz normal Einkommenssteuer zu zahlen.


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BeitragVerfasst: 31.03.2011 06:35 

Registriert: 08.12.2008 12:34
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